Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für Kfz-Gutachten und Fahrzeugbewertungen
Hinweis: Diese AGB dienen als Vorlage und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Bitte lassen Sie diese durch einen Rechtsanwalt prüfen und an Ihre spezifischen Bedürfnisse anpassen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kfz-Sachverständiger Najami, Inhaber Karim Najami, Tübingerstraße 84, 72762 Reutlingen (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erstellung von Kfz-Gutachten, Fahrzeugbewertungen und verwandten Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung von:
- Kfz-Unfallgutachten zur Schadensfeststellung und Schadenskalkulation
- Fahrzeugbewertungen (Marktwertgutachten, Wiederbeschaffungswertgutachten)
- Beweissicherungen nach Verkehrsunfällen
- Kostenvoranschlägen für Reparaturen
- Sonstigen sachverständigen Leistungen im Kfz-Bereich nach Vereinbarung
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragserteilung und den darin enthaltenen Vereinbarungen.
3. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch Beginn der Leistungserbringung erfolgen.
Die Auftragserteilung kann mündlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über das Kontaktformular auf der Website erfolgen.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zum Schadenhergang, zum Fahrzeug und zu den Rahmenbedingungen zu machen
- Das zu begutachtende Fahrzeug zum vereinbarten Termin bereitzustellen und Zugang zu allen relevanten Fahrzeugteilen zu gewähren
- Erforderliche Fahrzeugdokumente (Fahrzeugschein, ggf. Fahrzeugbrief, Serviceheft) vorzulegen
- Bei Verhinderung den vereinbarten Termin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, andernfalls kann eine Ausfallgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben werden
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Bei Fremdverschulden (Unfall durch Dritte): Die Kosten für das Gutachten werden in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Für den Auftraggeber entstehen keine Kosten, sofern die Haftung der gegnerischen Versicherung feststeht.
Bei Eigenverschulden oder Fahrzeugbewertungen: Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Honorar bzw. nach der aktuellen Honorarordnung für Sachverständige. Die Rechnung ist nach Fertigstellung des Gutachtens innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Zahlungsarten: Die Zahlung kann per Überweisung oder bar erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
6. Leistungserbringung und Fristen
Der Auftragnehmer bemüht sich, Besichtigungstermine innerhalb von 24-48 Stunden nach Auftragserteilung anzubieten. Das fertige Gutachten wird in der Regel innerhalb von 3-5 Werktagen nach der Besichtigung erstellt und dem Auftraggeber sowie ggf. der Versicherung übermittelt.
Diese Fristen sind unverbindliche Richtwerte. Bei besonders komplexen Schadensfällen oder hohem Auftragsaufkommen können sich die Fristen verlängern.
7. Urheberrecht und Nutzung des Gutachtens
Das erstellte Gutachten unterliegt dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck (Regulierung des Schadens, Fahrzeugverkauf etc.).
Eine Weitergabe des Gutachtens an Dritte ist nur zu den genannten Zwecken gestattet. Die Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ohne Zustimmung des Auftragnehmers ist untersagt.
8. Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer erstellt das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und der geltenden Rechtsprechung.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bewertungen von Fahrzeugen und Schadenshöhen immer eine sachverständige Einschätzung darstellen und im Einzelfall von Versicherungen oder Gerichten abweichend beurteilt werden können.
9. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Auftragsabwicklung zu verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (Reutlingen). Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Januar 2025
Kfz-Sachverständiger Najami
Inhaber: Karim Najami
Tübingerstraße 84, 72762 Reutlingen
