Unfallgutachten & Kfz-Gutachten in Reutlingen — Unsere Leistungen
Von Unfallgutachten über Wertminderung bis Beweissicherung — kompetent, unabhängig und meist noch am selben Tag vor Ort.
Bei Unfällen mit Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die kompletten Gutachtenkosten (§249 BGB). Sie zahlen nichts.
Unfallgutachten
Nach einem Verkehrsunfall mit Fremdverschulden haben Sie als Geschädigter das gesetzliche Recht auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten. Die Kosten dafür trägt vollständig die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers — geregelt in §249 BGB. Sie zahlen nichts, müssen keinen Vorschuss leisten und haben keinerlei finanzielles Risiko.
Unser Unfallgutachten umfasst die vollständige Schadensaufnahme mit professioneller Fotodokumentation, eine präzise Reparaturkostenkalkulation auf Basis ortsüblicher Markenwerkstatt-Stundensätze, die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts, die Berechnung der merkantilen Wertminderung sowie die Feststellung der Nutzungsausfallentschädigung. Das fertige Gutachten ist gerichtsverwertbar und wird von allen großen Versicherungsgesellschaften anerkannt.
Wir begutachten Ihr Fahrzeug direkt vor Ort — zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort. In den meisten Fällen können wir noch am selben Tag oder am nächsten Morgen einen Termin vereinbaren. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Wertminderungsgutachten
Die merkantile Wertminderung ist ein Anspruch, den viele Unfallgeschädigte nicht kennen — und damit bares Geld verschenken. Auch wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall fachgerecht und vollständig repariert wurde, verliert es dauerhaft an Marktwert. Der Grund: Potenzielle Käufer zahlen für ein Unfallfahrzeug weniger als für ein unfallfrei geführtes — selbst wenn kein sichtbarer Restschaden vorhanden ist.
Die merkantile Wertminderung steht Ihnen bei Fremdverschulden als eigenständiger Schadensposten zu und muss von der gegnerischen Versicherung ausgezahlt werden. Typische Beträge liegen je nach Fahrzeugwert, Fahrzeugalter, Laufleistung und Schadensumfang zwischen 500 und 5.000 Euro — bei hochwertigen Fahrzeugen auch darüber.
Wir berechnen die Wertminderung nach anerkannten Methoden (u.a. nach Ruhkopf/Sahm und der Hamburger Methode) und dokumentieren sie nachvollziehbar in unserem Gutachten. Versicherungen, die diesen Posten pauschal ablehnen oder kürzen, handeln in den meisten Fällen rechtswidrig — wir helfen Ihnen, ihn durchzusetzen.
Totalschadengutachten
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen — oder nahezu erreichen. In der Praxis wird dabei häufig die sogenannte 130-Prozent-Regelung angewendet: Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, kann der Geschädigte das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen, wenn er ein besonderes Interesse an dem Fahrzeug hat (z.B. besondere Vertrautheit, kurz zuvor neue Bereifung, etc.).
Im Totalschadensfall haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres beschädigten Fahrzeugs. Beide Werte — Wiederbeschaffungswert und Restwert — werden in unserem Gutachten exakt ermittelt. Dabei stützen wir uns auf aktuelle Marktdaten und regionale Fahrzeugbörsen, um einen realistischen und nicht zu niedrig angesetzten Wiederbeschaffungswert zu belegen.
Achtung: Versicherungen präsentieren oft eigene Restwertbörsen mit überhöhten Angeboten, um den auszuzahlenden Betrag zu drücken. Als Geschädigter müssen Sie solche Angebote nicht akzeptieren — unser Gutachten bildet die rechtssichere Grundlage für die Regulierung.
Fahrzeugbewertung & Kaufberatung
Eine professionelle Fahrzeugbewertung ist nicht nur bei Unfällen sinnvoll. Sie schützt Sie auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens vor teuren Überraschungen. Vor dem Kauf durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen, zahlt sich fast immer aus — besonders bei Fahrzeugen im mittleren und gehobenen Preissegment.
Im Rahmen unserer Kaufberatung prüfen wir das Fahrzeug auf versteckte Unfallschäden, Durchrostungen, Lackschäden, Motorprobleme, Getriebezustand, Reifenzustand, Bremsenverschleiß und sonstige Mängel, die dem Laien verborgen bleiben. Wir überprüfen die Fahrzeughistorie, gleichen Tachostand und Serviceheft ab und führen eine Probefahrt durch.
Als Ergebnis erhalten Sie entweder eine Bestätigung, dass das Fahrzeug dem Preis entspricht, oder eine detaillierte Auflistung der Mängel — die Sie dann als Verhandlungsgrundlage nutzen oder als Anlass nehmen können, vom Kauf abzusehen. Ein professionelles Marktgutachten kostet einen Bruchteil dessen, was ein Fehlkauf Sie kosten kann.
Oldtimer-Gutachten
Oldtimer und Youngtimer unterliegen bei der Wertermittlung besonderen Regeln, die von den Bewertungsmethoden für Alltagsfahrzeuge erheblich abweichen. Faktoren wie Originalität, Restaurierungsqualität, Seltenhheit, historische Bedeutung, vorhandene Unterlagen und der Zustand nach der Bewertungsnorm der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) spielen eine entscheidende Rolle.
Wir erstellen Wertgutachten für Oldtimer und Youngtimer nach anerkannten Methoden, die für H-Kennzeichen, Oldtimer-Versicherungen, Verkauf und rechtliche Auseinandersetzungen (Erbschaft, Scheidung, Schaden) verwendbar sind. Ein fundiertes Wertgutachten schützt Sie vor einer Unterbewertung durch die Versicherung und stärkt Ihre Verhandlungsposition beim Verkauf.
Darüber hinaus erstellen wir Zustandsnoten und Bewertungsberichte, die dokumentieren, ob ein Fahrzeug als "fahrbereit und verkehrssicher", "restaurationsbedürftig" oder "Museumsqualität" einzustufen ist — eine wichtige Grundlage für die Wahl der richtigen Versicherungsklasse und den angemessenen Versicherungswert.
Beweissicherung
Bei Parkschäden mit Fahrerflucht, Vandalismus, Beschädigungen durch herabfallende Gegenstände oder bei unklarer Schuldfrage ist eine sofortige und professionelle Beweissicherung entscheidend. Je schneller ein Sachverständiger die Schäden dokumentiert, desto weniger Interpretationsspielraum hat die Versicherung später.
Unsere Beweissicherung umfasst eine vollständige Fotodokumentation des Schadens aus allen relevanten Perspektiven, eine technische Analyse zur Entstehungsursache (soweit anhand des Schadenbilds feststellbar) sowie eine gutachterliche Stellungnahme zum Unfallhergang. Das erstellte Dokument ist als Beweismittel vor Gericht verwertbar und gegenüber Versicherungen anerkannt.
Besonders bei Parkschäden ohne Zeugen und ohne bekannten Verursacher sichert ein frühzeitiges Sachverständigengutachten Ihre Vollkasko-Ansprüche. Viele Vollkaskoversicherungen verlangen eine zeitnahe Dokumentation als Voraussetzung für die Regulierung. Wir kommen schnell — oft noch am selben Tag.
Steht mir ein kostenloses Gutachten zu?
In 60 Sekunden kostenlos prüfen, ob Sie Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten haben — ohne Verpflichtung, ohne Kosten.
Benötigen Sie ein Gutachten?
Kontaktieren Sie uns für eine schnelle und unverbindliche Beratung.
