Nach einem Verkehrsunfall mit Fremdverschulden haben Sie umfangreiche Rechte. Viele Geschädigte kennen diese nicht und verschenken dadurch bares Geld. Dieser Artikel klärt auf.
Freie Gutachterwahl
**Ihr wichtigstes Recht:** Sie dürfen selbst entscheiden, welcher Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet!
Die gegnerische Versicherung versucht oft, Sie zu einem günstigen Werkstatt-Gutachten zu drängen. Das müssen Sie nicht akzeptieren.
**Vorteile eines unabhängigen Gutachtens:** - Neutrale Bewertung ohne Interessenkonflikt - Höhere Schadenssummen (im Schnitt 20-30% mehr) - Wertminderung wird korrekt ermittelt - Gerichtsverwertbar bei Streit - Nutzungsausfallentschädigung wird berücksichtigt
Ansprüche nach einem Unfall
Das steht Ihnen zu (bei Fremdverschulden):
# 1. Reparaturkosten Die kompletten Kosten für die fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeugs.
# 2. Wertminderung Ihr Auto verliert durch den Unfall an Wert - auch nach der Reparatur. Diese merkantile Wertminderung muss die Versicherung ausgleichen.
**Typische Wertminderung:** 500€ bis 5.000€ je nach Fahrzeugwert und Schadenshöhe.
# 3. Nutzungsausfallentschädigung Für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, erhalten Sie Geld.
**Höhe:** 23€ bis 175€ pro Tag (abhängig von Fahrzeugklasse) **Dauer:** Reparaturzeit + angemessene Lieferzeit für Ersatzteile
# 4. Mietwagenkosten Alternativ zur Nutzungsausfallentschädigung können Sie einen Mietwagen nehmen - die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
**Wichtig:** Der Mietwagen muss in derselben Fahrzeugklasse liegen wie Ihr beschädigtes Auto.
# 5. Gutachterkosten Die Kosten für das Sachverständigengutachten zahlt die Versicherung des Unfallgegners.
**Keine Sorge:** Sie haben keine Kosten!
# 6. Sachverständigenhonorar Bei größeren Schäden können Sie zusätzlich einen Sachverständigen für die Reparaturüberwachung beauftragen.
# 7. Kostenvoranschläge Kosten für 2-3 Kostenvoranschläge von Werkstätten werden erstattet.
Fiktive Abrechnung
Sie müssen Ihr Auto nicht reparieren lassen!
Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie die Reparaturkosten ausgezahlt, ohne zu reparieren.
**Vorteil:** Sie können das Geld anderweitig verwenden. **Nachteil:** Die Auszahlung erfolgt auf Basis der Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.).
Freie Werkstattwahl
Die Versicherung darf Ihnen keine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Sie entscheiden selbst:
- Vertragswerkstatt des Herstellers
- Freie Werkstatt
- Spezialisierte Fachbetriebe
**Wichtig:** Die Versicherung muss auch höhere Kosten einer Markenwerkstatt zahlen, wenn dies sachgerecht ist.
Was die Versicherung nicht zahlen muss
**Grenzen der Erstattung:** - Unangemessene Mietwagenkosten (z.B. Luxuswagen bei Kleinwagen) - Überlange Reparaturdauer ohne Grund - Eigenreparatur in voller Höhe (nur Netto-Kosten) - Betriebsausfallschaden ohne Nachweis - Alt gegen Neu (außer bei bestimmten Verschleißteilen)
Verjährung beachten
**Fristen:** - Ansprüche verjähren nach 3 Jahren - Frist beginnt am Ende des Unfalljahres - Bei Personenschäden: 30 Jahre
**Beispiel:** Unfall am 15.03.2024 → Verjährung am 31.12.2027
Häufige Tricks der Versicherungen
Darauf sollten Sie achten:
# 1. Niedrige Erstangebote Die erste Schadenssumme ist oft zu niedrig. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
# 2. Werkstatt-Gutachten empfehlen "Das geht schneller und kostet nichts" - stimmt nicht! Werkstatt-Gutachten fallen meist niedriger aus.
# 3. Zeitdruck aufbauen "Das Angebot gilt nur bis morgen" - Unsinn! Nehmen Sie sich Zeit für Entscheidungen.
# 4. Quotierung bei Teilschuld Bei Teilschuld (z.B. 70:30) werden alle Ansprüche entsprechend gekürzt.
So setzen Sie Ihre Rechte durch
Schritt-für-Schritt:
1. **Unabhängiges Gutachten** beauftragen (kostenlos bei Fremdverschulden) 2. **Gutachten abwarten** - nicht vorher reparieren! 3. **Forderung stellen** an gegnerische Versicherung 4. **Verhandeln** - erste Angebote sind meist zu niedrig 5. **Anwalt einschalten** wenn nötig (Kosten trägt Versicherung) 6. **Reparieren oder abrechnen** erst nach Einigung
Fazit
Als Unfallgeschädigter haben Sie umfangreiche Rechte. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, Sie vollständig zu entschädigen. Ein unabhängiges Gutachten ist dabei Ihr wichtigstes Instrument.
Lassen Sie sich nicht abwimmeln - wir helfen Ihnen kostenlos!

