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Versicherung3. November 20247 Min. Lesezeit

Versicherung nach Unfall richtig informieren

Versicherung nach Unfall richtig informieren

Nach einem Unfall müssen Sie Ihre Versicherung informieren - aber richtig! Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, was zu beachten ist.

Welche Versicherung ist zuständig?

# Bei Fremdverschulden (Sie sind unschuldig) **Kontaktieren Sie die gegnerische Versicherung!**

Die Versicherung des Unfallverursachers reguliert: - Reparaturkosten - Wertminderung - Nutzungsausfall oder Mietwagen - Gutachterkosten - Anwaltskosten (falls nötig)

**Ihre eigene Versicherung:** Nur informieren, aber nicht zahlen lassen!

# Bei Eigenverschulden (Sie sind schuld) Ihre **Haftpflichtversicherung** reguliert die Schäden des Unfallgegners.

Für Ihr eigenes Fahrzeug: - **Vollkasko:** Zahlt Ihren eigenen Schaden - **Teilkasko:** Zahlt nur bei bestimmten Schäden (Diebstahl, Wildunfall, etc.) - **Nur Haftpflicht:** Zahlt nur fremde Schäden, nicht Ihre eigenen

Meldepflicht & Fristen

# Gesetzliche Pflichten

**Sie MÜSSEN den Unfall melden:** - Innerhalb von 7 Tagen nach Unfall - Bei Totalschaden: Sofort - Bei Fahrerflucht: Innerhalb 24 Stunden - Bei Personenschäden: Sofort

**Wichtig:** Versäumte Fristen können Leistungen gefährden!

# Was passiert bei verspäteter Meldung?

**Mögliche Konsequenzen:** - Versicherung kann Leistung kürzen - Bei grober Fahrlässigkeit: Komplette Leistungsverweigerung - Beweissicherung wird schwieriger - Verzögerungen bei der Regulierung

**Unser Tipp:** Melden Sie jeden Unfall sofort - auch Bagatellschäden!

Was müssen Sie melden?

# Pflichtangaben bei Schadensmeldung

**1. Unfallhergang** - Datum, Uhrzeit und Ort - Wetterverhältnisse - Straßenverhältnisse - Geschwindigkeit - Verkehrssituation

**Wichtig:** Sachlich bleiben! Kein Schuldanerkenntnis!

**2. Beteiligte Personen** - Name, Adresse, Telefon aller Beteiligten - Führerscheindaten - Versicherungsdaten - Zeugen mit Kontaktdaten

**3. Fahrzeugdaten** - Kennzeichen - Marke, Modell, Farbe - Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) - Kilometerstand

**4. Schadensumfang** - Beschreibung der Schäden - Fotos aus verschiedenen Perspektiven - Bereits bekannte Vorschäden

**5. Polizei & Gutachter** - Wurde Polizei gerufen? - Aktenzeichen - Wurde Gutachter beauftragt?

Schritt-für-Schritt: Meldung bei Fremdverschulden

# 1. Daten sammeln Bevor Sie die gegnerische Versicherung kontaktieren: - Unfallbericht ausfüllen - Fotos sichern - Zeugenaussagen dokumentieren - Polizeibericht besorgen

# 2. Gegnerische Versicherung kontaktieren

**Kontaktaufnahme:** - Telefonisch oder schriftlich - Schadensnummer erfragen - Schadensreferenten notieren

**Angaben machen:** - Sachlicher Unfallhergang - Ihre Kontaktdaten - Fahrzeugdaten - Schadenshöhe (grobe Schätzung)

**NICHT sagen:** - "Ich bin schuld" oder "Teilschuld" - "Der Schaden ist nicht so schlimm" - "Ich brauche kein Gutachten"

# 3. Gutachten beauftragen

**Wichtig:** Sie haben freie Gutachterwahl!

Die Versicherung wird versuchen: - Werkstatt-Gutachten vorzuschlagen - "Das geht schneller" - "Das kostet Sie nichts"

**Unser Rat:** Unabhängiger Sachverständiger!

**Vorteile:** - Neutrale Bewertung - Höhere Schadenssummen - Wertminderung wird ermittelt - Gerichtsverwertbar

# 4. Gutachten einreichen

Nach Fertigstellung: - Gutachten an Versicherung senden - Forderung schriftlich stellen - Frist setzen (14 Tage)

# 5. Regulierung verhandeln

**Erstangebot prüfen:** - Oft 10-20% zu niedrig - Wertminderung fehlt häufig - Nutzungsausfall zu kurz berechnet

**Bei Unstimmigkeiten:** - Sachlich begründen - Gutachten als Grundlage - Auf Zahlung bestehen

**Wenn nötig:** - Anwalt einschalten (Kosten trägt Versicherung!) - Schlichtungsstelle - Gerichtliches Verfahren

Meldung bei Eigenverschulden

# An Ihre Versicherung melden

**Haftpflichtversicherung:** - Übernimmt Schäden des Unfallgegners - Prüft Schadensfall - Wehrt unberechtigte Forderungen ab

**Ihre Angaben:** - Vollständiger Unfallhergang - Alle Beteiligten - Schäden am Fremdfahrzeug - Polizeibericht

**Vollkaskoversicherung:** Zusätzlich für Ihr eigenes Fahrzeug: - Meldung an Vollkasko - Eigene Schäden dokumentieren - Gutachten beauftragen (Ihre Versicherung zahlt)

# Selbstbeteiligung beachten

**Vollkasko mit Selbstbeteiligung:** - Typisch: 150€, 300€, 500€, 1.000€ - Sie zahlen Selbstbeteiligung, Rest übernimmt Versicherung - Bei Kleinschäden ggf. Selbstzahlung günstiger

**Schadenfreiheitsklasse:** - Vollkaskoschäden führen zu Rückstufung - Mehrkosten in Folgejahren berechnen! - Manchmal günstiger: Schaden selbst zahlen

**Rechenbeispiel:** Schaden: 2.000€ | SB: 500€ | Höherstufung: +300€/Jahr

→ Über 3 Jahre: 1.500€ + 900€ Mehrkosten = 2.400€ → Selbstzahlung 2.000€ wäre günstiger!

Häufige Fehler vermeiden

# ❌ Fehler 1: Zu späte Meldung **Folge:** Leistungskürzung oder -verweigerung

**Richtig:** Sofort melden, spätestens innerhalb 7 Tagen

# ❌ Fehler 2: Schuldanerkenntnis **Falsch:** "Ja, ich bin schuld"

**Richtig:** "Ich schildere nur den Hergang, Schuldfrage klärt Versicherung"

# ❌ Fehler 3: Unvollständige Angaben **Folge:** Nachfragen, Verzögerungen

**Richtig:** Alle Daten vollständig bereitstellen

# ❌ Fehler 4: Vorschnelle Zusagen **Falsch:** "Ich zahle das selbst" gegenüber Unfallgegner

**Richtig:** "Meine Versicherung regelt das"

# ❌ Fehler 5: Reparatur vor Gutachten **Folge:** Beweissicherung nicht mehr möglich

**Richtig:** Erst Gutachten, dann Reparatur

Sonderfälle

# Fahrerflucht / Unfallflucht

**Wenn Unfallgegner flüchtet:** - Sofort Polizei rufen (110) - Kennzeichen merken/notieren - Zeugen suchen - Fotos machen

**Versicherung:** - Meldung an eigene Versicherung - Vollkasko springt ggf. ein - Verkehrsopferhilfe als letzte Instanz

# Auslandsunfälle

**EU-Ausland:** - Grüne Versicherungskarte mitführen - Europäischer Unfallbericht ausfüllen - Zentralruf der Autoversicherer: +49 40 300330300

**Außerhalb EU:** - Polizei immer hinzuziehen - Internationale Versicherungsbestätigung - Botschaft kontaktieren bei größeren Schäden

# Parkschäden

**Unbekannter Verursacher:** - Zettel am Auto hinterlassen? - Zeugen vorhanden? - Polizei informieren (Unfallflucht!)

**Regulierung:** - Vollkasko (falls vorhanden) - Ansonsten: Eigenschaden

Kommunikation mit der Versicherung

# Dos and Don'ts

**✓ DO:** - Freundlich aber bestimmt auftreten - Schriftlich kommunizieren (E-Mail, Brief) - Fristen setzen - Sachlich argumentieren - Gutachten als Grundlage nutzen

**✗ DON'T:** - Emotional werden - Nur telefonisch (nichts dokumentiert!) - Vorschnell zustimmen - Druck aufbauen lassen - Ohne Grundlage verhandeln

# Formulierungen

**Gute Formulierung:** "Gemäß dem Gutachten von [Sachverständiger] vom [Datum] beträgt die Schadenshöhe [Betrag]. Ich fordere Sie auf, diesen Betrag innerhalb von 14 Tagen zu erstatten."

**Schlechte Formulierung:** "Ich brauche dringend Geld, können Sie schnell überweisen?"

Fazit

Die richtige Kommunikation mit der Versicherung ist entscheidend für eine schnelle und vollständige Regulierung.

**Wichtigste Punkte:** - Innerhalb 7 Tagen melden - Vollständige, sachliche Angaben - Kein Schuldanerkenntnis - Unabhängiges Gutachten beauftragen - Schriftlich kommunizieren - Nicht unter Druck setzen lassen

**Bei Fremdverschulden:** Sie haben umfangreiche Rechte - nutzen Sie sie!

Wir unterstützen Sie kostenlos bei der kompletten Schadensabwicklung!

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