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Finanzen8. November 20246 Min. Lesezeit

Wertminderung nach Unfall: Das steht Ihnen zu

Wertminderung nach Unfall: Das steht Ihnen zu

Auch nach einer fachgerechten Reparatur verliert Ihr Fahrzeug durch einen Unfall an Wert. Dieser Wertverlust nennt sich "merkantile Wertminderung" und muss Ihnen von der gegnerischen Versicherung erstattet werden.

Was ist merkantile Wertminderung?

Die merkantile Wertminderung beschreibt den **dauerhaften Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall** - selbst wenn es technisch einwandfrei ist.

**Der Grund:** Kaufinteressenten zahlen weniger für ein Unfallfahrzeug, auch wenn es technisch einwandfrei ist.

# Beispiel: Ihr BMW 3er (Wert: 25.000€) hat einen Unfallschaden von 5.000€. Nach der Reparatur ist das Fahrzeug technisch einwandfrei, aber durch die Unfallhistorie im Verkauf nur noch 22.000€ wert.

**Wertverlust: 3.000€** - diese Summe steht Ihnen als merkantile Wertminderung zu!

Wann besteht Anspruch?

**Voraussetzungen:** - Unfall mit Fremdverschulden (Sie sind nicht schuld) - Fahrzeug wurde repariert oder könnte repariert werden - Schaden ist in Fahrzeugakte/Carfax/Schufa dokumentiert - Fahrzeug ist nicht älter als 5-7 Jahre - Kilometerstand nicht zu hoch (meist unter 100.000 km)

**Wichtig:** Auch bei fiktiver Abrechnung (ohne Reparatur) steht Ihnen die Wertminderung zu!

Wie wird Wertminderung berechnet?

Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden. Die häufigste ist die **Ruhkopf/Sahm-Formel:**

# Einflussfaktoren: 1. **Wiederbeschaffungswert** des Fahrzeugs 2. **Alter und Laufleistung** 3. **Höhe des Schadens** 4. **Art des Schadens** (Lackschaden vs. Strukturschaden) 5. **Fahrzeugkategorie** (Neuwagen, Gebrauchtwagen, Oldtimer)

# Beispielberechnung:

**Fahrzeugdaten:** - Mercedes C-Klasse, 2 Jahre alt - Wiederbeschaffungswert: 35.000€ - Reparaturkosten: 4.500€ - Kilometerstand: 45.000 km

**Berechnung nach Ruhkopf/Sahm:** - Alterswertgruppe: 0-1 Monate = 100% - Schadenswertgruppe: 10-15% = 1,0 - Wertminderung: ca. 2.100€

Typische Wertminderungen

Orientierungswerte:

# Neuwagen (0-1 Jahr) - Kleinschäden (bis 1.500€): 500-800€ - Mittlere Schäden (1.500-3.000€): 800-1.500€ - Größere Schäden (3.000-5.000€): 1.500-3.000€

# Gebrauchtwagen (1-3 Jahre) - Kleinschäden: 400-700€ - Mittlere Schäden: 700-1.200€ - Größere Schäden: 1.200-2.500€

# Ältere Fahrzeuge (3-5 Jahre) - Kleinschäden: 300-500€ - Mittlere Schäden: 500-1.000€ - Größere Schäden: 1.000-1.800€

**Achtung:** Das sind Richtwerte! Die tatsächliche Wertminderung hängt vom Einzelfall ab.

Wann gibt es keine Wertminderung?

**Ausschlusskriterien:** - Fahrzeug älter als 7 Jahre - Laufleistung über 100.000-150.000 km - Totalschaden (wirtschaftlicher oder technischer) - Bagatellschäden unter 500€ - Reine Betriebsschäden (Motor, Getriebe) - Schaden wurde nicht dokumentiert

Wie wird Wertminderung ausgezahlt?

Die Wertminderung wird **zusätzlich zu den Reparaturkosten** von der Versicherung gezahlt.

**Ablauf:** 1. Sachverständiger ermittelt Wertminderung im Gutachten 2. Gutachten geht an gegnerische Versicherung 3. Versicherung prüft und zahlt aus 4. Auszahlung erfolgt zusammen mit Reparaturkosten

**Wichtig:** Die Wertminderung wird **brutto** ausgezahlt, auch bei fiktiver Abrechnung!

Häufige Fehler vermeiden

Das sollten Sie beachten:

# 1. Werkstatt-Gutachten Werkstätten berechnen oft keine oder zu niedrige Wertminderung. Nutzen Sie einen unabhängigen Sachverständigen!

# 2. Zu lange warten Beauftragen Sie das Gutachten zeitnah nach dem Unfall. Spätere Schäden könnten sonst dem Unfall zugeordnet werden.

# 3. Falscher Gutachter Nicht jeder "Gutachter" ist qualifiziert. Achten Sie auf Zertifizierungen (ö.b.u.v. Sachverständiger).

# 4. Versicherungs-Tricks "Bei Ihrem alten Auto gibt es keine Wertminderung" - Lassen Sie sich nicht täuschen! Bis 7 Jahre besteht meist Anspruch.

Wertminderung durchsetzen

Wenn die Versicherung die Wertminderung nicht zahlen will:

**Schritt 1:** Sachverständigengutachten mit detaillierter Berechnung vorlegen

**Schritt 2:** Schriftlich Widerspruch einlegen

**Schritt 3:** Anwalt für Verkehrsrecht einschalten (Kosten trägt Versicherung!)

**Schritt 4:** Gerichtliches Verfahren androhen

**Erfahrung:** In 95% der Fälle zahlt die Versicherung bei fundiertem Gutachten ohne Gerichtsverfahren.

Sonderfälle

# Totalschaden Bei Totalschaden gibt es keine Wertminderung, da das Fahrzeug ohnehin komplett ersetzt wird.

# Mehrere Unfälle Hatte Ihr Fahrzeug bereits frühere Unfälle? Die Wertminderung wird entsprechend reduziert.

# Leasing-Fahrzeuge Auch bei Leasingfahrzeugen steht dem Leasingnehmer die Wertminderung zu!

# Oldtimer Bei Oldtimern gelten Sonderregeln. Die Wertminderung kann hier besonders hoch ausfallen.

Fazit

Die merkantile Wertminderung ist bares Geld, das Ihnen zusteht! Je nach Fahrzeug und Schaden sind **500€ bis 5.000€** möglich.

**Voraussetzung:** Ein qualifiziertes Sachverständigengutachten, das die Wertminderung korrekt berechnet.

**Unser Tipp:** Lassen Sie die Wertminderung immer von einem unabhängigen Sachverständigen ermitteln. Bei Fremdverschulden kostet Sie das nichts!

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