Haftpflichtschaden
Sie sind Geschädigter
Sie wurden unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt sämtliche Gutachterkosten — Sie zahlen nichts.
- Freie Gutachterwahl
- Direktabrechnung mit Versicherung
- Keine Vorkasse nötig
- Unabhängiges Gutachten
