Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Bei Haftpflichtschaden: kostenlos für Sie.

Die Versicherung zahlt.

Transparent, fair und ohne versteckte Kosten. Wir erklären Ihnen alle drei Kostenszenarien und zeigen Ihnen, wann Sie wirklich zahlen müssen — und wann nicht.

Die 3 Kostenszenarien

Wer zahlt das Gutachten?

Die Kostenfrage hängt vom Schadensfall ab. In der Mehrzahl der Fälle zahlt nicht der Fahrzeughalter, sondern die gegnerische Versicherung.

Häufigster Fall

Haftpflichtschaden

Sie sind Geschädigter

0 €für Sie

Sie wurden unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt sämtliche Gutachterkosten — Sie zahlen nichts.

  • Freie Gutachterwahl
  • Direktabrechnung mit Versicherung
  • Keine Vorkasse nötig
  • Unabhängiges Gutachten

Kaskoschaden

Eigene Versicherung

je nachVertrag

Bei selbstverschuldetem Unfall oder Vandalismus greift Ihre Kaskoversicherung. Gutachterkosten werden je nach Tarif und Schadenshöhe oft übernommen.

  • Abhängig von Tarif
  • Oft bei Schäden > 1.500 € übernommen
  • Wir klären vorab mit Ihrer Versicherung
  • Transparente Kommunikation

Selbstzahler

Wertgutachten, Oldtimer etc.

ab ~150 €Pauschal

Wertgutachten, Oldtimer-Bewertung, Kaufberatung oder privates Schadensgutachten — Kosten nach BVSK-Honorartabelle oder Pauschale.

  • BVSK-Honorartabelle
  • Pauschalen für Wertgutachten
  • Individuelles Angebot
  • Keine versteckten Kosten
BVSK-Honorartabelle

Wie berechnet sich das Honorar?

Das Sachverständigen-Honorar richtet sich in Deutschland nach der BVSK-Honorartabelle (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen). Grundlage ist der ermittelte Schadenswert des Fahrzeugs — je höher der Schaden, desto umfangreicher ist in der Regel auch die Begutachtung.

Orientierungswerte nach Schadenshöhe

Brutto-Beträge, BVSK-Mittelwert

SchadenswertGutachterhonorar
1.000 €220 – 280 €
2.000 €290 – 370 €
3.000 €350 – 450 €
5.000 €450 – 560 €
10.000 €600 – 750 €

Richtwerte — tatsächliches Honorar abhängig von Fahrzeug, Schadensart und Aufwand.

Wichtig zu wissen

Bei Haftpflichtschäden ist das Honorar ab ca. 750 € Schadenshöhe vollständig von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. Bei Bagatellschäden unter dieser Grenze reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

Was sind Nebenkosten?

Zusätzlich zum Grundhonorar fallen pauschale Nebenkosten an — für Fahrtkosten, Foto- und Schreibarbeiten. Auch diese werden bei Haftpflichtschäden von der Versicherung übernommen.

  • Fahrtkostenpauschale ab ca. 25 €
  • Fotopauschale 2,00 € pro Foto (Original)
  • Schreibkosten pauschal 18 – 28 €
Leistungsumfang

Was ist im Gutachten enthalten?

Ein vollständiges Kfz-Gutachten umfasst weit mehr als nur die Reparaturkosten. Diese sechs Bausteine sind Standard bei jedem Gutachten vom Sachverständigenbüro Najami.

Fahrzeugbewertung vor Ort

Persönliche Besichtigung durch einen qualifizierten Sachverständigen — in unserem Büro oder bei Ihnen.

Rechtssichere Fotodokumentation

Hochauflösende Bilder aller Schäden, Fahrzeugdetails und VIN — gerichtsverwertbar archiviert.

Detaillierte Schadenskalkulation

Transparente Aufstellung aller Reparaturkosten nach aktuellen Herstellerdaten und Stundensätzen.

Merkantile Wertminderung

Berechnung des Wertverlusts trotz fachgerechter Reparatur — ein Anspruch, den viele Geschädigte übersehen.

Restwertermittlung

Marktgerechte Ermittlung des Restwerts über regionale Aufkäufer-Plattformen — für Totalschadenfälle.

Rechtssicheres Gutachtendokument

Gebundenes Gutachten, anerkannt von Versicherungen, Anwälten und vor Gericht.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zu den Kosten

Die wichtigsten Antworten rund um das Thema Gutachten-Kosten — transparent und ohne Fachchinesisch.

Was kostet ein Kfz-Gutachten bei Haftpflichtschaden?

Nichts. Die Kosten trägt vollständig die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten Ihrer Wahl — die gegnerische Versicherung muss diese Kosten als Teil Ihres Schadens ersetzen. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab, sodass für Sie keine Vorleistung nötig ist.

Was kostet ein Gutachten als Selbstzahler?

Der Preis richtet sich nach dem Schadenswert des Fahrzeugs und orientiert sich an der BVSK-Honorartabelle. Orientierungswert: Bei 3.000 € Schaden liegt das Gutachtenhonorar bei ca. 350–500 €. Für Wertgutachten oder Kurzgutachten bieten wir Pauschalpreise ab ca. 150 € an — sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an.

Muss ich das Gutachten vorstrecken?

Nein. Bei Haftpflichtschäden rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab — Sie müssen keinen Cent vorstrecken und keine Rechnung begleichen. Sie unterschreiben lediglich eine Abtretungserklärung, damit wir die Gutachtenkosten direkt einfordern können. Unkompliziert, risikofrei und ohne finanzielles Risiko für Sie.

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Unverbindlich, schnell und persönlich. Wir beraten Sie zu Ihrem Fall und klären transparent, ob und welche Kosten auf Sie zukommen — bevor wir irgendetwas tun.

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